Die Bunderegierung fordert, dass von zu Hause aus gearbeitet wird, wo immer es möglich ist. Aber das ist nicht gleichbedeutend mit „absoluter Narrenfreiheit“ für die Beschäftigten, wenn es um das Thema Datenschutz geht. Auch in dieser Situation gilt es besonnen zu agieren und die Mitarbeiter für das Thema zu sensibilisieren und den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Firmen- und Kundendaten sicherzustellen. Diese Daten sind das Heiligtum des Unternehmens und ein zu lascher und unvorsichtiger Umgang damit kann extreme Auswirkungen auf die Zukunft Ihres Unternehmens haben. Das gilt es dringend zu vermeiden.
Ja: Prüfen Sie ob diese Regelungen auch längere Zeiten im Home Office abdecken.
Nein: Holen Sie das Einverständnis der Arbeitnehmer ein bzw. ergänzen Sie die Arbeitsverträge um einen Passus zum Home-Office.
Ja: Super. Prüfen Sie bitte, ob dies Vereinbarungen aktuell sowie inhaltlich und rechtlich korrekt formuliert sind.
Nein: Erstellen Sie eine DSGVO-Regelung zum Home Office.
Ja: Prüfen Sie ob diese Regelungen auch längere Zeiten im Home Office abdecken.
Nein: Sorgen Sie für die entsprechenden Voraussetzungen und das notwendige technische Equipment, sowie die notwenidgen Dinge wie ggf. einen neuen PC oder Notebook mit einer gesicherten Arbeitsumgebung und Internetanbindung
Wir die ALN helfen ihnen gerne gemeinsam mit unserem Partner der EXO3 GmbH bei der Umsetzung aller notwendigen Aufgaben, sowie bei der Beschaffung und Anbindung eines Home-Office Arbeitsplatzes für ihre Mitarbeiter. Rufen sie uns an, oder kontaktieren sie uns.